| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft bei der Vorname von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |