| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Gesellschafter vertreten. Ist nur ein Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wird die Gesellschaft durch zwei Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. |