| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft in Bezug auf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, durch die die Gesellschaft im Einzelfall mit einem Betrag von nicht mehr als 100.000,00 EUR oder bei Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jährlich mit nicht mehr als 120.000,00 EUR verpflichtet wird, einzeln. Darüber hinaus vertreten die Gesellschafter gemeinsam. |