Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei Rechtsgeschäften, die über einen Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR hinausgehen oder bei Rechtsgeschäften über Grundbesitz wird die Gesellschaft von den Gesellschaftern gemeinsam vertreten.