einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Hinsichtlich der Aufnahme von Krediten und zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die im Einzelfall einen Wert von EUR 5000,- übersteigen, sowie zum Erwerb und zur Belastung jeglichen Grundbesitzes (inkl. Miteigentumsanteilen), grundstücksgleichen Rechten und Erbbaurechten ist Herr Reich nur gemeinsam mit dem Gesellschafter Dieter Blumröder geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Entsprechendes gilt für Veräußerungen von Gesellschaftsvermögen, die im Einzelfall einen Verkehrswert von EUR 5000, - übersteigen und insbesondere für die Veräußerung einer Immobilie, ferner für den Erwerb und die Veräußerungen von Unternehmensbeteiligungen.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Hinsichtlich der Aufnahme von Krediten und zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die im Einzelfall einen Wert von EUR 5000,- übersteigen, sowie zum Erwerb und zur Belastung jeglichen Grundbesitzes (inkl. Miteigentumsanteilen), grundstücksgleichen Rechten und Erbbaurechten ist Herr Blumröder nur gemeinsam mit dem Gesellschafter Mario Reich geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Entsprechendes gilt für Veräußerungen von Gesellschaftsvermögen, die im Einzelfall einen Verkehrswert von EUR 5000, - übersteigen und insbesondere für die Veräußerung einer Immobilie, ferner für den Erwerb und die Veräußerungen von Unternehmensbeteiligungen.