Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 5.000,00 € sind die Geselslchafter einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 € sind die Gesellschafter nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind die Gesellschafter nur gemeinsam vertretungsberechtigt, sofern es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt.