einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz, dem Abschluss von Darlehens- und Kreditverträgen, sowie bei dem Abschluss von Geschäften jeder Art, aus denen der Gesellschaft primäre Leistungspflichten im Wert von mehr als 25.000,00 EUR erwachsen. Hier können sie nur gemeinschaftlich handeln.
einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz, dem Abschluss von Darlehens- und Kreditverträgen, sowie bei dem Abschluss von Geschäften jeder Art, aus denen der Gesellschaft primäre Leistungspflichten im Wert von mehr als 25.000,00 EUR erwachsen. Hier können sie nur gemeinschaftlich handeln.