Ist nur ein Gesellschafter vertretungsberechtigt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Gesellschafter vertretungsberechtigt, vertreten jeweils zwei Gesellschafter gemeinsam. Jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.