Ist nur ein vertretungsberechtigter Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter bestellt, vertreten zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich. Jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.