Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird vertreten durch mindestens drei Gesellschafter, von denen (i) einer Martina Beerkens-Geissen ist, (ii) einer Heinrich Trautmann oder Elmar Kinkel ist, und (iii) einer Britta Krug, Gerhard Krug oder Anke Reber ist. Jeder Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.