| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsgeschäften deren Wert im Einzelfall den Betrag von 20.000,00 EUR nicht übersteigt sind die Gesellschafter jeweils einzelvertretungsberechtigt. |