mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der für sich sowie ihre organschaftlichen Vertreter geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der für sich sowie ihre organschaftlichen Vertreter geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen