| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat bis zu drei vertretungsberechtigte Gesellschafter. Die übrigen Gesellschafter sind von der Vertretung ausgeschlossen. Hat die Gesellschaft nur einen vertretungsberechtigten Gesellschafter, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Hat die Gesellschaft mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter, wird sie durch zwei dieser Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. |