| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Jedem Gesellschafter kann Einzelvertretungsberechtigung und die Berechtigung, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, erteilt werden |