| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Einem oder mehreren Gesellschaftern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Jeder Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |