| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Gesellschafter können ermächtigt werden, die Gesellschaft gemeinsam mit einzelnen oder bestimmten weiteren Gesellschaftern oder allein zu vertreten. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. |