| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Jeder Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Abweichende Vertretungsberechtigung kann erteilt werden, insbesondere Einzelvertretungsberechtigung oder Vertretung mit einem weiteren Gesellschafter. |