| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Zur Aufnahme von Krediten und zur Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall 5.000,00 EUR übersteigen, sind die Gesellschafter nur gemeinsam befugt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung von Grundbesitz. |