mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis -auch für die jeweiligenGeschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.