| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist jeder Gesellschafter berechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Vorhandensein mehrerer Vertretungsberechtigter vertritt jeder einzeln. Jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |