| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam und sind jeweils befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei juristischen Personen sind deren jeweilige vertretungsberechtigte Organe befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |