| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Gesellschafter vertreten. Sind mehrere Ge-sellschafter bestellt so wird die Gesellschaft durch zwei Gesellschafter vertreten. Ist nur ein Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Jeder organschaftliche Vertreter einer Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |