| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; er ist jedoch betreffend die Darlehensgewährung als Darlehensgeber an die Gesellschaft von der Vertretung ausgeschlossen. |