| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Veräußerung und Belastung sowie zum Erwerb von Grundbesitz sind nur alle Gesellschafter gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Im Übrigen sind die Gesellschafter stets einzelvertretungsbefugt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |