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Code: Jeder Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (079)
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Code: mit der Befugnis - auch für jeden organschaftlichen Vertreter -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen (038)