| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zudem ist ein vertretungsberechtigter organschaftlicher Vertreter eines Gesellschafters befugt im Namen der Gesellschaft als Verteter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |