| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Gesellschafter ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsberechtigte Organmitglieder eines Gesellschafters sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |