| Gegenstand | a) Entwicklung und der Betrieb von Wohn-und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, bewirtschaften, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, b) sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) Erwerb und die Verwaltung von mobilen Anlagegütern zum Zweck der Nutzung und Vermietung, d) innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder zum Nutzen der Gemeinschaft durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft, e) Sie kann die freie Liquidität der Genossenschaft am Kapitalmarkt anlegen und dafür Depots für Währungen, statt durch Beitrittserklärung, durch Unterzeichnung der Satzung erworben werden. |