Die Genossenschaft wird von drei Vorstandsmitgliedern oder zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb der Immobilie Kulturhaus Neukirchen und den üblicherweise damit zusammenhängenden Geschäften, insbesondere das Angebot von Speisen und Getränken, die Durchführung von Veranstaltungen und die gesellschaftliche und kulturelle Erhaltung der örtlichen Kultur sowie die Vermietung und Bereitstellung einzelner Räumlichkeiten der Immobilie. Dabei sind der Betrieb und die Übernahme weiterer Immobilien zulässig.