Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere als Produktivgenossenschaft durch Bereitstellung von Arbeitsplätzen für ihre Mitglieder, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Die Durdhführung und Leitung modener IT-Projekte, b) die Erbringung von Dienstleistungen in Fom von Untemehmensberatungen und Seminaren, sowie im Bereich der Hardware-Konstruktion und Entwicklung, c) die Erbringung vonDienstleistungen und dem Senrvice im Bereich IT und Elektrotechnik d) lnnerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder zur optimalen Entfaltung lhrer persönlichen Stärkenzum Nutzen der Gemeinschaft durch Ein- und Verkauf vor Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft, e) Sie kann die freie Liquidität der Genossenschaft am Kapitalmarkt anlegen und dafür Depots für Währungen, Fremdwährungen und Krypeowährungen führen. Sie kam dafür Währungen, Anteilsscheine, Beteiligungen, Bonds und Obligationen für den eigenen Bedarf kaufen und verkaufen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital beträgt 80 Prozent der gezeichneten Geschäftsanteile.