Ist ein Vorstandsmitgliedr bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese die Genossenschaft gemeinsam. Der Vorstand wird von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit
Gegenstand
ist insbesondere der Handel mit Naturmode und farbenfroher Mode. Die Etabliemng der Genossenschaft dient der Förderung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, indem sie den Erzeugern ausreichend Absatzmöglichkeiten schafft und damit den fairen Handel unterstützt, sich für eine umwelt- und gesundheitsfördernde nachhaltige Lebensweise einsetzt sowie die Gewährleistung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen der Verbraucher* innen ermöglicht. Dies wird insbesondere durch den Handel und das Betreiben eigener Ladengeschäfte mit farbenfroher Naturmode, Wellnessprodukten, sowie Kunsthandwerk umgesetzt. Die fair gehandelten Waren werden überwiegend von kleinen Partnerprojekten hergestellt, regional und weltweit von der Genossenschaft bezogen. Die Genossenschaft ist befugt, sich - soweit gesetzlich zulässig - an Projekten und Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen sowie diese zu fördern, insofern es dem Zweck der Genossenschaft förderlich ist. Ein weiterer Schwerpunkt sind Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit, Biomode, Esoterik, Worklifebalance, neue Perspektiven des gemeinschaftlichen Arbeitens u.a. in den Läden der Genossenschaft und Lädengärten.