Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (007)
Gegenstand
die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; die gute, sichere, soziale verantwortbare sowie lebensgerechte Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft; Haus- und Grundstücksverwaltung eigener Objekte; Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen