Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Dieses vertritt allein und ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
inbesondere a) Versicherungs- Finanz- und Vermögensverwaltung, b) Beratungsleistungen, c) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründungen eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, d) Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen.