Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere a) Brückenprüfung nach DIN 1072 für Städte, Gemeinden und Bundesländer; b) Brückenprüfung nach RIL 804.8001 für Eisenbahnnetzbetreiber; c) Gutachten zur Zustandsfestellung für Baubetriebe und Bauherren; d) Gutachten für Schäden an Ingenieurbauwerken; e) Statistische Berechnungen für Ingenieurbauwerke und Gebäude; f) Wertgutachten für Immobilien, g) Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder
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Bei Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen erhöht sich die Haftsumme nicht.