Ist ein Vorstandsmitglied bestellt vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder die Genossenschaft gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a) Entwicklung und Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, b) Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten, c) Durchführung von Seminaren zu gesunder Lebensweise und Ernährung, d) kulturelle und soziale Maßnahmen zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, e) Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.