Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglieder ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen:
Gegenstand
a) Hard- und Software-Entwicklung, SW-Test, SW-Testautomatisierung, b) Consulting, Beratung von Privatpersonen sowie Firmen im In- und Ausland rund um den IT-Bereich, c) SW-Projektmanagement, d) Forschung und Entwicklung von Luft- und Raumfahrt, e) Mediengestaltung, f) Entwicklung und Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien, die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Übernahme aller im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben.