Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird durch die Bewirtschaftung und Gestaltung von Ländereien in der Störniederung und angrenzenden Gebieten im Sinne einer arten- und strukturreichen Kulturlandschaft verwirklicht. Hierzu zählen auch die naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern sowie eine Naturwaldentwicklung. Die Genossenschaft wird zu diesem Zweck entsprechende Flächen selbst erwerben, bewirtschaften und/oder die zweckentsprechnede Bewirtschaftung durch Dritte fördern.