Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreien.
Gegenstand
1. Gemeinschaftliche Maschinenbenutzung,
2. Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Ersatzteilen, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Waren,
3. Durchführung von Reparaturen an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten,
4. Durchführung von gewerblichen Kraftverkehr.
5. Bewirtschaftung von Pachtflächen in eigener Verantwortung.
6. Herstellung und Vertrieb landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Geräte und Waren.