Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; der Betrieb und die Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.