Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme von 102,26 € je Geschäftsanteil beschränkt. Geschäftsanteil: 102,26 €. Höchstzahl der Geschäftsanteile: 10.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Versorgung der Mitglieder mit gutem Wasser auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.