Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder. Der Vorstand zeichnet in der Weise, dass 2 Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.
Gegenstand
Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen und Überlassung zu angemessenen Preisen. Ergänzung der wohnlichen Versorgung der Mitglieder durch Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie die Betreuung der Errichtung von Wohnungsbauten und vorstehend genannter Bauten und Bewirtschaftung fremder Wohnungen, Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens. Der Geschäftsbetrieb ist auf die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte beschränkt und erstreckt sich auf Glückstadt und Umgebung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder zugelassen.