Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind,
- die Steuerung der Produktion und ihre quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln;
- die Konzentration des Angebotes zu fördern;
- die Preise zu stabilisieren;
Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, sowie die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.