Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überlässt diese zu angemessenen Preisen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie von den in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 26 des Statuts die Voraussetzungen.