Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 150,00 EUR.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung des im Haushalt, Gewerbe und in der Wirtschaft der Mitglieder erforderlichen Trink- und Nutzwassers durch Unterhaltung eines Wasserwerkes und des erforderlichen Rohrnetzes.