Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist der Ausbau und die Instandhaltung der der Gemeinschaft gehörenden Anlagen und Einrichtungen durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft übt die Verwaltung und den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Gemeinschaftsanlagen im Ferienzentrum Hammer, das ist der örtliche Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 und des ehemaligen Bebauungsplanes Nr.8 der Gemeinde Panten, aus.
a) Sie sorgt für die Lieferung von Trinkwasser und die Beseitigung des Abwassers über die genossenschaftseigene Kläranlage und erlässt die Wasserliefer- und Abwasserordnung.
b) Sie gibt eine Gemeinschaftsordnung (Satzung), eine Geländeordnung und andere erforderliche Bestimmungen heraus.
c) Sie kann im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes für die Mitglieder Gemeinschaftsanlagen errichten und bereitstellen sowie Grundstücke erwerben und veräußern.
d) Die Betriebs- und Verwaltungskosten sowie die Trink- und Abwassergebühren werden jährlich nach den Vorjahresbilanzen und unter Berücksichtigung von kaufmännischen Gesichtspunkten errechnet und den Grundeigentümern anteilig in Rechnung gestellt.