Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die selbstlose Förderung im Rahmen betrieblicher Strukturen von Wissenschaft und Forschung sowie Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.