Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Insel Fehmarn durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere:
a) die Unterhaltung eines landwirtschaftlichen Zweckbetriebes der ökologisch wirtschaftet und eine naturschutzorientierte extensive Beweidung durchführt,
b) die gemeinsame Bewirtschaftung angepachteten und eigenen Weideflächen der Mitglieder die dem Naturschutz gewidmet sind sowie die Produktion biozertifizierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Veredelung, Verabeitung und Vermarktung,
c) die Erbingung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege,
d) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitgllieder zu dienen bestimmt sind.