| Gegenstand | Die Förderung ihrer Mitglieder
vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung. Die
Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten,
erwerben, vermitteln, veräußern
und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des
Städebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben
übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe,
soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann sich an Unternehmen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten. |