Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Solaranlagen
b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit