Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Förderung der Mitglieder durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.